Bisheriges und weiteres Vorgehen

Der zwischen der Stadt und der Hippodrom GmbH bestehende Mietvertrag über das Rennbahngelände wurde aufgehoben. Bestehende Untermietverträge der Hippodrom GmbH – etwa mit dem Betreiber der Golf-Anlage – wurden mitübernommen. Zur Beendigung der Verträge laufen derzeit teilweise weitere Gespräche.

Dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V., der bislang die Pferderennen bereits aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages durchgeführt hat, wurde gestattet, auf eigene Gefahr und eigenes wirtschaftliches Risiko die Pferdesportfläche bis zum 31. Dezember 2015 zu nutzen. Dafür werden weder Miete noch Nebenkosten erhoben. Einnahmen aus der Untervermietung des Geländes, insbesondere der Golf-Anlage, stehen dem Renn-Klub im bisherigen Umfang zur Verfügung. Er ist verpflichtet, die Anlage bis spätestens am 31. Dezember 2015 geräumt zu übergeben.

 

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat am 12. September 2014 beschlossen:

     – den Vertrag zur Übernahme der Geschäftsanteile der Hippodrom GmbH,

     – den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan,

     – den Erbbaurechtsvertrag mit dem DFB.

 

In der Folge haben sich Ortsbeirat und die zuständigen Ausschüsse mit der Thematik befasst. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Vorlagen am 16. Oktober 2014 zugestimmt. Der DFB hat in seiner Präsidiumssitzung am 26. September 2014 dem Erbbaurechtsvertrag zugestimmt.

Das Gesamtareal – also der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 916 „DFB-Akademie – Südlich Niederräder Landstraße“ – umfasst rund 38 Hektar. Für den DFB sind 15 Hektar zusätzlich einer Optionsfläche von 5 Hektar vorgesehen. Für das Erbbaurecht mit 99 Jahren Laufzeit werden 6.835.000 Euro als kapitalisierter Erbbauzins bezahlt.

 

 

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