Das B-Planverfahren

Aufstellungsbeschluss
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für das Areal einen Bebauungsplan aufzustellen erhält die Verwaltung den Auftrag, die Grundlagen zu erarbeiten und einen ersten Entwurf für den Bebauungsplan zu erarbeiten. Ziel ist es, das bestehende Planungsrecht zu ändern und die angestrebte neue Nutzung planungsrechtlich zu ermöglichen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014 gefasst.

Frühzeitige Beteiligung
Bei der frühzeitigen Beteiligung können die Bürger und beispielsweise der Ortsbeirat Anregungen für die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes einbringen. Die frühzeitige Beteiligung ist für Sommer 2015 vorgesehen.

Zweiter Beschluss
Im Rahmen der Qualifizierung des Aufstellungsbeschlusses oder eines Offenlagebeschlusses werden der Magistrat, der Ortsbeirat und die abschließend die Stadtverordnetenversammlung sich mit dem Konzept für den Bebauungsplan auseinandersetzen und einen Beschluss für die Offenlage fassen.

Offenlage
Im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes hat jeder Bürger die Möglichkeit Anregungen vorzubringen, die in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt werden.

Erarbeitung der Satzung
Im Anschluss an die Offenlage erarbeitet die Verwaltung unter Berücksichtigung der eingebrachten Anregungen den Bebauungsplan und bereitet den Satzungsbeschluss vor. Sollten sich wesentliche Änderungen zur Offenlage ergeben, bedarf es einer erneuten Offenlage.

Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan wird dem Magistrat, den Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung als Beschlussvorlage vorgelegt.