Fragen und Antworten

Auf dieser Seite werden die häufig gestellten Fragen der Öffentlichkeit zum Verfahren beantwortet. Die Fragen werden thematisch gebündelt, so dass nicht jede einzelne Frage veröffentlicht wird. Sollten Sie eine Frage haben, die noch nicht beantwortet wurde, nutzen Sie bitte das rechts stehende Formular.

 

  Aktuelle Frage
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Wo finde ich Informationen zum bevorstehenden Bürgerentscheid 2015
in Frankfurt am Main?

Erste Infos und die Bekanntmachung finden Sie hier auf der Seite unter
http://perspektive-niederrad.de/buergerbeteiligung/buergerentscheid/.

Allgemeine Informationen zum Bürgerentscheid am 21. Juni 2015 erhalten
Sie über die Internetseite der Stadt Frankfurt am Main
(http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=7040), darunter auch
Informationen über eine mögliche Briefwahl. Den hierfür nötigen Antrag
können Sie direkt online ausfüllen, wenn Ihnen der Stimmschein zugegangen
ist.

 

Klicken Sie zum Lesen der Antwort auf die gewünschte Frage.

Wie sind die ökologischen Auswirkungen auf das Gelände?

Das Gelände liegt zum größten Teil im Landschaftsschutzgebiet Zone 1, im südlichen Bereich befindet sich ein Trinkwasserschutzgebiet. Durch die heutige Bebauung sind etwa 1,2 Hektar durch Gebäude und Plätze versiegelt. Die Neuanlage der DFB-Akademie wird möglichst schonend mit der Natur und Umwelt umgehen, dazu gehört beispielsweise, dass nicht in den Bannwald eingegriffen wird. Genehmigungsrechtlich sind im Landschaftsschutzgebiet Zone 1 die Errichtung von Sportplätze und dazugehörigen Gebäuden zulässig. Für alle Eingriffe in den Landschaftsschutz, die im Rahmen der Bebauung nicht zu vermeiden sind, wird es einen ökologischen Ausgleich geben. Auf dem Gelände befindet sich ebenfalls schützenswerter Magerrasen. Dieser ist vorwiegend im Norden angesiedelt und wird in den Bürgerpark integriert werden. Die Planungen sehen für den Bürgerpark eine besondere ökologische Qualität vor.

Wie wird das Gelände künftig öffentlich zugänglich sein?

Im Gegensatz zur heutigen Nutzung als Galoppbahn und Golfanlage wird der Bürgerpark künftig jederzeit allen Bürgerinnen und Bürgern zur Erholung und für Freizeitaktivitäten offen stehen. Hier entstehen dann zusammen mit dem Bürgerpark und dem Waldgebiet circa 18 Hektar Grün- und Erholungsräume.

Für die Öffentlichkeit soll eine größtmögliche Zugänglichkeit für das Gesamtgelände der DFB-Akademie erreicht werden – unter anderem wird es eine Fan-Anlaufstelle und einen Fan-Shop geben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die sportlichen Einrichtungen des DFB, vergleichbar mit
städtischen Sportanlagen, eingezäunt werden. Zudem plant der DFB auch öffentliche Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger.

Der DFB-Campus wird nicht mit hohen Mauern umgeben, sondern erhält eine für den Zweck angemessene Einfriedung, die sich an den üblichen Sicherheitsstandards von städtischen Sportanlagen orientiert.

Verdrängt der DFB die Galopprennbahn?

Nein. Der Galopprennsport konnte auf dem städtischen Gelände nur mit erheblichen öffentlichen und privaten Mitteln aufrechterhalten werden. Nach Bekunden des damaligen Präsidenten des Rennklubs gab und gibt es niemanden, der in Zukunft ähnliche finanzielle Mittel in den Betrieb der Rennbahn investieren möchte. Eine dauerhafte Subvention des Galopprennsports ist von Seiten der Stadt Frankfurt nicht geplant.

Wem gehört das Grundstück?

Das Grundstück, auf dem sich derzeit die Galopprennbahn und der Golfclub befinden, gehört seit jeher der Stadt Frankfurt am Main. Gerüchte, dass die Galopprennbahn einst im Besitz der Brüder Carl und Arthur von Weinberg gestanden habe und nur für die Nutzung als Galopprennbahn überlassen wurde, entbehren jeglicher Grundlage. Auch die Behauptung, dass die Brüder die Galopprennbahn 1938 unter Druck der Nationalsozialisten verkaufen mussten, ist nicht zutreffend.

Wie dicht wird das Gelände bebaut?

Vom Areal wird der DFB circa 15 Hektar in der ersten Planungsphase und insgesamt circa 20 Hektar in der Endausbauphase für seine Akademie nutzen. Es gilt der planerische Grundsatz, die Flächenversieglung des 38 Hektar großen Plangebiets auf ein Minimum zu reduzieren.

Derzeit beträgt die Versiegelung auf dem Areal 1,2 Hektar. Nach den bisherigen Überlegungen wird eine Versiegelung von circa 1,8 Hektar erreicht. Zusätzlich gibt es Überlegungen in der Erweiterungsfläche eine Sporthalle zu errichten. Abschließende Aussagen zur Versiegelung können jedoch erst nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse getroffen werden. Bereits jetzt kann jedoch schon davon ausgegangen werden, dass das Gelände überwiegend mit Sportflächen versehen sein wird.

Wieviel Geld hat der Rennklub/die Hippodrom GmbH in den letzten Jahren von der Stadt bekommen?

Zusammengerechnet hat die Stadt Frankfurt in den Betrieb und die Anlage der Rennbahn seit 1995 circa 9,4 Millionen Euro investiert bzw. auf Einnahmen verzichtet.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Zahlungen aus einer Bürgschaft für den insolventen Rennclub e.V.: 3.323.000 €
Verzicht auf Miete und Nebenkosten 2004 – 2008:  652.000 €
Erlass von Forderungen – hier: Gewerbesteuer 1995 – 1999: 333.000 €
Sportförderung Frankfurter Rennklub 2000 – 2003: 308.000 €
Sportförderung Frankfurter Rennklub 2004 – 2013: 370.000 €
Zuschuss für die Ertüchtigung des Rennbahngeländes an Hippodrom: 3.000.000 €
Überlassung der Einnahmen aus Untervermietung 2010 – 2015: 1.440.000 €

 

Wieviel Geld hat die Stadt bisher vom Rennklub/der Hippodrom GmbH erhalten?

Durch die Hippodrom GmbH wurde die vereinbarte Pacht von 36.000 Euro zuzüglich Nebenkosten nie bezahlt. Die Stadt Frankfurt hat bei Übertragung der Geschäftsanteile der Hippodrom GmbH auf die Stadt Frankfurt auf diese Zahlungen verzichtet.

Zahlt der DFB einen angemessenen Preis?

Die derzeitige Festlegung des Rennbahngebiets, mit Ausnahme des Bereichs um die Tribüne und nördlich des Hotels, ist als Gemeinbedarfsfläche in der Bodenrichtwertkarte 2014 auf Grund der sportlichen Nutzung mit einem Wert von 50 Euro beziffert. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte festgelegt, einem unabhängigen und keinerlei Weisungen unterliegenden, ehrenamtlich arbeitenden Sachverständigengremium.

Bei der geplanten DFB-Akademie handelt es sich im Gegensatz zu einem Hotel nicht um eine gewerbliche Nutzung, sondern um ein „Sondergebiet Sport”. Daher ist hierfür ein deutlich anderer Preis zu berechnen als für die Grundstücke direkt an der Rennbahnstraße, bei denen von einem Wert in Höhe von 500 Euro pro Quadratmeter für Mehrfamilienwohnhäuser ausgegangen wird.

Im Falle des DFB-Leistungszentrums ist ein Grundstückswert von 46 Euro (anstatt 50 Euro) pro Quadratmeter festgelegt worden, da der DFB die Kosten für den Abbruch der aufstehenden Gebäude (außer Tribüne) übernommen hat. Zur Information: Der Wert der Grundstücke um das ehemalige Waldstadion, so wie bei anderen Sportstätten (z.B. das Sportfeld an der direkt angrenzenden Sandhofstraße) beträgt zum Beispiel nur 20 Euro pro Quadratmeter.

Warum werden dort keine Wohnungen gebaut?

Das Gelände der zukünftigen DFB-Akademie liegt in der Einflugschneise des Frankfurter Flughafens. Dies ist Siedlungsbeschränkungsgebiet. Wohnungen dürfen hier nicht errichtet werden.

Was passiert, wenn sich eine Mehrheit gegen die Errichtung des Bürgerparks und der DFB-Akademie ausspricht?

Der Bürgerentscheid wendet sich gegen den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans zur Errichtung des Bürgerparks und der DFB-Akademie. Sollte eine Mehrheit und gleichzeitig mehr als 25 % der Stimmberechtigten mit Ja stimmen, können der Bürgerpark und die DFB-Akademie nicht auf dem Gelände entstehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dort weiterhin eine Galopprennbahn unterhalten werden muss. Es ist aus Sicht der Stadt Frankfurt nicht gewährleistet, dass der Rennbetrieb ohne Zuschüsse weiter gehen kann.

Es ist aus Sicht der Stadt zudem fraglich, ob der Deutsche Fußball-Bund, wenn er seine Pläne in einer anderen Stadt verwirklichen muss, weiterhin seinen Hauptsitz in Frankfurt behält.

Wie wird gewährleistet, dass der DFB das Gelände nicht kommerziell verwertet?

Im Erbbaurechtsvertrag ist festgelegt, dass der DFB das Gelände nur zum satzungsmäßigen Zweck des DFB verwenden darf. Die Satzung und die Zwecksetzung (§4) des Deutschen Fußball-Bundes finden Sie hier: http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/2014124_02_Satzung.pdf.

Der DFB ist als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. In der Satzung heißt es:

  „Der DFB verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im Sinne des 3. Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des DFB dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus den Mitteln des DFB. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des DFB fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.Der DFB erfüllt seine Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1, Satz 2 AO, sofern er nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1. AO tätig wird.“

Der DFB darf sich dadurch auch Dritter zum Beispiel eigener GmbHs bedienen.

Welche vertragliche Verbindung gibt es zum Golfbetreiber?

Die Stadt Frankfurt selbst hat keinen Vertrag mit dem Golfbetreiber. Der Vertrag zur Nutzung des Innenbereichs der derzeitigen Rennbahn wurde zwischen der Hippodrom GmbH und dem Golfbetreiber als Untermietvertrag geschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufhebung des Nutzungsvertrages über die Rennbahn zwischen der Stadt Frankfurt und der Hippodrom GmbH beschlossen. Damit verlieren die Untermieter ebenfalls das Recht auf Nutzung des Geländes. Um unbillige Härten und lange juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, verhandelt die Stadt Frankfurt trotzdem mit dem Golfbetreiber, um eine  einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages zu erwirken. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Steht die Rennbahn unter Denkmalschutz?

Auf dem Gelände sind lediglich das Kassenhäuschen in der Schwarzwaldstraße 125 und die Hügelgräber im nördlichen Bereich an der Niederräder Landstraße denkmalschutzrechtlich geschützt. Beide Denkmäler bleiben erhalten und werden in die zukünftige Nutzung integriert.

Hätte das Grundstück öffentlich ausgeschrieben werden müssen?

Nein. Grundstücksgeschäfte unterliegen ungeachtet des Wertes grundsätzlich nicht dem sog. Wettbewerbsvergaberecht. Eine Grenze wäre nur dann zu ziehen, wenn damit zugleich andere ausschreibungspflichtige Leistungen zugunsten der Kommune abgefordert würden oder eine Baukonzession vorläge. Beides kommt hier nicht in Betracht.

 

Auszug aus einer Besprechung des Urteils des BGH von 2008: V ZR 56/07:

Der Verkauf von Grundbesitz durch die öffentliche Hand und die Durchführung eines Bieterverfahrens eröffnen nicht den Anwendungsbereich des Vergaberechts oberhalb oder unterhalb der geltenden Schwellenwerte. Soweit nicht ausnahmsweise flankierende Vereinbarungen mit vergaberechtlicher Relevanz bestehen, beinhaltet die bloße Veräußerung von Vermögenswerten, sog. Vermögensprivatisierung, keinen gemäß § 97 ff. GWB vergabepflichtigen öffentlichen Auftrag.“

 

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