» Beschluss zur Übernahme der Hippodrom GmbH, 16. Oktober 2014

Übertragung der Gesellschaftsanteile der Hippodrom GmbH auf die Stadt Frankfurt am Main und Aufhebung des Mietvertrages über das Rennbahngelände in Frankfurt am Main

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in öffentlicher Sitzung zu beschließen:
I.  

Es dient zur Kenntnis, dass zwischen der Stadt und dem alleinigen Gesellschafter der Frankfurter Hippodrom Gesellschaft m.b.H. (FHG) am 05.08.2014 vorbehaltlich der Beschlussfassung der städtischen Gremien ein Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile und eine Vereinbarung über die Aufhebung eines Mietvertrages geschlossen wurde.

Im Wesentlichen wurde darin folgendes geregelt:

  a) Der alleinige Gesellschafter der FHG verkauft und überträgt im Wege der Abtretung die vollständigen Geschäftsanteile der FHG im Nennbetrag von insgesamt 2.000.000,00 € auf die Stadt Frankfurt am Main.
  b) Die Stadt zahlt an den bisherigen Gesellschafter der FHG zur Abgeltung der Gesellschaftsanteile an der FHG und zum Ausgleich aller in das Rennbahngelände getätigten Investitionen und zugleich zur Verlustabdeckung aller für den Rennbetrieb seit 2009 aufgetretenen Defizite einmalig als Verhandlungsergebnis einen Betrag von 2.980.000,00 €, soweit die Stadt nicht bisher schon Zuschüsse hierfür geleistet hat. Die vorgenannten Investitionen und Defizite sind nachzuweisen; sollte der Zahlungsbetrag nicht belegt werden, mindert der nicht belegte Betrag die o. g. Summe. Die Stadt Frankfurt
am Main ist hierfür berechtigt sämtliche Geschäftsunterlagen zu prüfen.
  c) Der zwischen der Stadt und der FHG bestehende Mietvertrag über das Rennbahngelände vom 06.09.2010 (mit Laufzeit bis 2024) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
  d) Die Stadt gestattet dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V., der bislang die Pferderennen bereits aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages durchgeführt hat, auf eigene Gefahr und eigenes wirtschaftliches Risiko die Nutzung der Pferdesportfläche entsprechend dem bestehenden Vertrag bis 31.12.2015, sofern dieser für 2015 ein ausgeglichenes Budget und die Sicherstellung der Finanzierung für sieben Renntage vorlegt. Die Stadt wird für diese Nutzung weder Miete noch Nebenkosten erheben. Die Einnahmen aus der Untervermietung des Geländes, insbesondere der Golf-Anlage, stehen dafür dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. im bisherigen Umfang zur Verfügung. Das bewegliche Inventar verbleibt dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. bei Beendigung des Mietvertrages.
  e) Der Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. ist verpflichtet, die Pferdesportanlage der Stadt bis spätestens am 31.12.2015 geräumt zu übergeben und wird sich der Räumungsvollstreckung unterwerfen, um die Freimachung des Geländes spätestens Ende 2015 sicherzustellen.
  f) Alle bisherigen persönlichen Haftungsübernahmen und Gewährleistungszusagen des Gesellschafters der FHG gegenüber der Stadt werden aufgehoben.
  g) Die Wirksamkeit des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der städtischen Beschlussgremien. Sollte die Zustimmung nicht bis 31.12.2014 vorliegen, verliert der Vertrag jede Gültigkeit.
  h) Mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung (Zustimmung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung zum Vertrag) verzichtet die Stadt auf aufgelaufene Mietrückstände und Nebenkosten gegenüber der FHG. Die Zahlungen der Nebenkosten durch den Golfbetreiber stehen der Stadt zu.
  i) Der Gesellschafter der FHG ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nicht bis 31.12.2014 die Zusage der Stadt gegenüber dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. vorliegt, die Frühjahrs- und Herbstrennen der Stadt für die Rennsaisons 2013 und 2014 wie bisher aus Sportfördermitteln zu subventionieren.
II)   Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vertrag zu. Es dient zur Kenntnis, dass der Vertrag vor dem Hintergrund der Neuordnung des Areals zur Sicherung der uneingeschränkten Verfügbarkeit über das Gelände geschlossen wird. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt nicht, die FHG operativ fortzuführen. Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, die Vorbereitungen für eine Auflösung der FHG, der hiermit gleichzeitig zugestimmt wird, aufzunehmen und die Liquidation schnellstmöglich umzusetzen.
III)   Den hierfür notwendigen überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 2.980.000 € bei PG 98.03, Projekt 5.001915 Erwerb von Beteiligungen 2014 – 2017 wird zugestimmt. Der Deckung dieser Ausgaben aus der PG 31.08, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) wird zugestimmt.
 

Begründung

A   Zielsetzung

Wegen der Begründung wird zunächst auf den Magistrats-Vortrag zur Bestellung eines Erbbaurechts am Rennbahngelände zugunsten des Deutschen Fußballbundes e. V. verwiesen.

Mit Blick auf künftige Entwicklungen im Vereins- und Verbandsfußball möchte der Deutsche Fußball Bund e.V. (DFB) eine Vorreiter-Rolle übernehmen – national wie international. Ziel des DFB ist es, diesen fortschreitenden Entwicklungsprozess aktiv zu gestalten. Hierfür plant der DFB, einen Campus mit vielfältigen Nutzungen und Funktionen zu errichten, und hat sich bewusst für einen Standort in Frankfurt am Main entschieden. Der geplante DFB-Campus umfasst unter anderem eine DFB-Akademie. Diese spielt für die künftige Entwicklung des DFB eine tragende Rolle. Sie ist eine Investition in die Zukunft und somit in den Standort Frankfurt am Main.

Unabhängig davon war in Anbetracht der Tatsache, dass 2014 von ehemals fast 30 Renntagen nur noch 7 Renntage auf der Galopprennbahn stattfinden konnten, aus Sicht des Magistrates erheblicher Handlungsbedarf gegeben. Der Pferderennsport finanziert sich zu erheblichen Teilen aus dem vor Ort getätigten Wettgeschäfts. Die zunehmende Verlagerung von Sportwetten ins Internet entzieht dem Rennbetrieb zusätzlich die Finanzierungsgrundlage. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass nach der Insolvenz des RennKlub Frankfurt im Jahre 2008 der Rennbetrieb nur mit erheblichen privaten Mitteln aufrechterhalten werden konnte. Eine zukunftssichere Finanzierung ist aus Sicht des Magistrats zumindest gefährdet.

B   Lösung

Mit dem geplanten Bau der Akademie sollen in erster Linie zukunftsorientierte Aus- und Fortbildungs- sowie Trainingsangebote für die Leistungsträger des Fußballs (Spieler/-innen, Trainer/-innen, Schiedsrichter/-innen, Manager/-innen) geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Entwicklung des Fußballs innovativ vorangetrieben werden. Die Akademie umfasst alle erforderlichen Einrichtungen für Spieler/-innen, Trainer/-innen und Schiedsrichter/-innen: vor allem Sporteinrichtungen wie Trainingsfelder, Hallen, Fitnesseinrichtungen, Schulungsräume und Übernachtungsangebote. Außerdem werden dort Sportwissenschaftler/-innen, Mediziner/-innen und Physiotherapeuten zusammenkommen und arbeiten, um ihr Wissen und ihre Kompetenzen nicht nur im Trainingsbetrieb einzubringen sondern auch aktiv weiterzuentwickeln. Neben der Akademie ist geplant an dem Standort eine neue DFB-Zentrale zu errichten.
Mit Beschluss § 4839 vom 24.07.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass für die Bereiche, die nicht durch den DFB benötigt werden, ein Freizeitsport- und Landschaftspark vorzusehen ist. Dieser soll unter Beteiligung der Bevölkerung konzipiert und gestaltet werden. Der Magistrat rechnet damit, dass diese Planungen nach Abschluss des Realisierungswettbewerbes im 2. Quartal 2015 begonnen werden können.
Das Gesamtvorhaben setzt voraus, dass die Stadt bzw. im Weiteren der DFB als Erbbaurechtsinhaber uneingeschränkt über das Gelände verfügen kann. Daher ist der bestehende Mietvertrag mit der FHG aufzuheben. Da weitere Untermietverhältnisse bestehen, die ebenfalls vor Übergabe der Fläche an den DFB zu bereinigen sind, war die Übernahme der Gesellschaftsanteile der Hippodrom GmbH der sinnvolle Weg, um als Vermieter handlungsfähig zu sein.
Da die Flächenverfügbarkeit erst zum Jahreswechsel 2016 benötigt wird, können bis zu diesem Zeitpunkt die bisherigen rennsportlichen Aktivitäten unter den im Beschlusstext genannten Bedingungen fortgeführt werden. Dasselbe gilt auch für den Golfbetrieb. Auch dieser Vertrag ist noch vor Übergabe der Flächen an den DFB aufzulösen. Hierüber wird ein gesonderter Magistratsvortrag vorgelegt werden. Es ist geplant nach Aufhebung der Verpflichtungen der FHG gegenüber Dritten diese Gesellschaft nicht weiter zuführen.

Die Höhe der Entschädigungszahlung ist ein Verhandlungsergebnis. Der Gesellschafter hat in den Jahren 2010 bis 2014 erhebliche eigene Mittel in das Rennbahngelände investiert. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Prüfung der Geschäftsunterlagen der Hippodrom GmbH.

C   Alternativen

Keine.

D   Kosten

1. Gesamtinvestitionsbedarf: 2.980.000 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum: 2014
3. Folgeinvestitionen: keine
4. Jahresfolgekosten:
a. Persönliche Ausgaben: keine
b. Sachkosten: Umschreibung / Abschreibung (AfA)
c. Kapitalkosten: Kalkulatorische Verzinsung (2.980.000,00 € x 4 % / 2): 59.600 €
5. Jahreserträge: keine
6. Leistungen Dritter: keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine
8. Sonstiges: –

 

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