Stadtverordnetenbeschluss § 5165 Bestellung eines Erbbaurechts für die Akademie des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB),
16. Oktober 2014

Flächen bzw. Teilflächen der Grundstücke in Frankfurt a. M. Gemarkung Wald, Flur 610, Flurstücke 14/1, 16/5 und 16/8, Schwarzwaldstraße 125 – 127 a und Rennbahnstraße

 

I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt:

 

Erbbauberechtigter Deutscher Fußball-Bund e.V.
Otto-Fleck-Schneise 6
60528 Frankfurt am Main
Erbbaugrundstück Gemarkung Wald, Flur 610,
Flurstück 14/1,16/5 und 16/8 Schwarzwaldstraße
125 – 127 a und Rennbahnstraße ca. 15 ha zuzüglich
ca. 5 ha optionale Erweiterungsfläche
Die noch zu vermessende Fläche ist aus den beigefügten
Lageplänen ersichtlich.
Erbbauzeit 99 Jahre; Anspruch auf Vorrecht bei Erneuerung
des Erbbaurechts
Erbbauzins 6.835.000,– kapitalisiert für ca. 15 ha
Anpassung Im Falle der Inanspruchnahme der optionale Erweiterungsfläche wird der derzeitige Wert (4% von 46,–€/m²) stichtagsbezogen verändert um den Verbraucherpreisindex und unter Berücksichtigung der Restlaufzeit entsprechend als Erbbauzins zusätzlich kapitalisiert (4% p.a., vierteljährlich vorschüssige Fälligkeit) festgesetzt.
Besondere Bedingungen a) Die Leitungen der Stadt und anderer Versorgungsträger sind dinglich zu sichern.

b) Für den Fall eines Verkaufs des Erbbaurechts wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am  Main ein Vorkaufsrecht begründet; ebenso erhält der DFB ein Vorkaufsrecht bei Veräußerung des Grundstücks.

c) Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, sicherzustellen und nachzuweisen, dass im Falle einer Neubebauung die Gebäude für Büro-, Schulungs- und Unterkunftsnutzungen den Passivhaus-Standard oder einen vergleichbaren Standard einhalten. Der Nachweis erfolgt über Vorlage des „Passivhaus-Projektierungs-Pakets“ des Passivhaus-Instituts in Darmstadt oder einem gleichwertigen Institut bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Für Depot-, Lager- und Sportgebäude wird mit einem ganzheitlichen Energiekonzept nachgewiesen, dass die energiepolitischen Ziele und Beschlüsse der Stadt unter vertretbarem Aufwand umgesetzt werden. Sollte die Einhaltung des Passivhaus-Standards nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass künftige Gebäude eine um mindestens 30% bessere Energieeffizienz einhalten, als die jeweils aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt.

Rechts- und Sachmängelhaftung Das Grundstück und aufstehende Gebäude werden auf sog. schädliche Bodenveränderungen und andere Umweltbelastungen anthropogenen oder geogenen Ursprungs untersucht. Eine Regelung zur Übernahme der Kosten einer ggf. anfallenden Beseitigung von Altlasten wird mit dem Erbbauberechtigten getroffen. Im Übrigen wird das Grundstück so übergeben, wie es daliegt, ohne weitere Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Das Grundstück ist frei von Nutzungsverhältnissen Dritter zu übergeben. Die aufstehenden Gebäude werden auf Kosten des  Erbbauberechtigten abgebrochen – mit Ausnahme der Tribüne. Deren Abbruchkosten sind von der Stadt zu tragen.
Rücktrittsrechte Der Erbbauberechtigte erhält ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass

a) das Grundstück nicht fristgerecht am 1.1.2016 ohne einschränkende Rechte Dritter von der Stadt Frankfurt übergeben werden kann, oder

b) kein Planungsrecht besteht und eine vollziehbare Baugenehmigung,  vorausgesetzt rechtzeitige Bauantragstellung im Rahmen des vorgegebenen Planungsrechts (B-Plan ist in Vorbereitung), nicht erteilt werden kann. Im Falle des Rücktritts beteiligt sich die Stadt an den vom Erbbauberechtigten im Hinblick auf das beabsichtigte Bauvorhaben vergeblich aufgewendeten Kosten bis zu einer Obergrenze von 900.000 €. Der Erbbauberechtigte hat über diese Kosten und deren Angemessenheit Rechnung zu legen.

Kosten und Steuern Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten etc.).
Verrechnung Kontengruppe 50 – Erträge aus Erbbaurechten
   
Der Magistrat, das Dezernat II – Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
   
II. Der Erbbauzins beruht auf einem Bodenwert von ca. 46,– €/m² und 4 % Liegenschaftszins als Verhandlungsergebnis. Die Kapitalisierungsrechnung unterstellt vierteljährlich vorschüssige Fälligkeit. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert für den Rennbahnbereich 50,– €/m² beträgt. Die vorliegende Unterschreitung des Bodenrichtwerts ist als angemessen zu betrachten, weil die aufstehenden Gebäude auf Kosten des Erbbauberechtigten abgebrochen werden.

 

Begründung Mit Blick auf künftige Entwicklungen im Vereins- und Verbandsfußball möchte der Deutsche Fußball Bund e.V. (DFB) eine Vorreiter-Rolle übernehmen – national wie international. Ziel des DFB ist es, diesen fortschreitenden Entwicklungsprozess aktiv zu gestalten. Hierfür plant der DFB, einen Campus mit vielfältigen Nutzungen und Funktionen zu errichten, und hat sich bewusst für einen Standort in Frankfurt am Main entschieden. Der geplante DFB-Campus umfasst unter anderem eine DFB-Akademie. Diese spielt für die künftige Entwicklung des DFB eine tragende Rolle. Sie ist eine Investition in die Zukunft und somit in den Standort Frankfurt am Main.

Mit dem geplanten Bau der Akademie sollen in erster Linie zukunftsorientierte Aus- und Fortbildungs- sowie Trainingsangebote für die Leistungsträger des Fußballs (Spieler/-innen, Trainer/-innen, Schiedsrichter/-innen, Manager/-innen) geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Entwicklung des Fußballs innovativ vorangetrieben werden. Die Akademie umfasst alle erforderlichen Einrichtungen für Spieler/-innen, Trainer/-innen und Schiedsrichter/-innen: vor allem Sporteinrichtungen wie Trainingsfelder, Hallen, Fitnesseinrichtungen, Schulungsräume und Übernachtungsangebote. Außerdem werden dort Sportwissenschaftler/-innen, Mediziner/-innen und Physiotherapeuten zusammenkommen und arbeiten, um ihr Wissen und ihre Kompetenzen nicht nur im Trainingsbetrieb einzubringen sondern auch aktiv weiterzuentwickeln. Neben der Akademie ist geplant an dem Standort eine neue DFB-Zentrale zu errichten.

Für diese anspruchsvolle Planungs- und Bauaufgabe sieht der Bauherr in Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main einen zweistufigen Realisierungswettbewerb vor, welcher auf die derzeit sich in der Durchführung befindenden Untersuchungen in Bezug auf Vereinbarkeit von Nutzungen und naturschutzrechtlichen Belangen aufbauen wird. Die Auslobung des Wettbewerbs ist für Herbst 2014 vorgesehen.

Parallel muss für das geplante Projekt neues Planungsrecht geschaffen und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Der hierfür notwendige Beschluss wird gesondert vorgelegt.

Mit Beschluss § 4839 vom 24.07.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass für die Bereiche, die nicht durch den DFB benötigt werden, ein Freizeitsport- und Landschaftspark vorzusehen ist. Dieser soll unter Beteiligung der Bevölkerung konzipiert und gestaltet werden. Der Magistrat rechnet damit, dass diese Planungen nach Abschluss des Realisierungswettbewerbes im 2. Quartal 2015 begonnen werden können.

 

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Erbbaurecht_Ausbaustufe 1

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