» Bekanntmachung über den Tag des Bürgerentscheids für den Erhalt
   der Galopprennbahn in Frankfurt am Main

 
1.  
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat gemäß § 55 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) durch Beschluss vom 26. Februar 2015 bestimmt, dass der Bürgerentscheid für den Erhalt der Frankfurter Galopprennbahn gemäß § 8b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) am Sonntag, den 21. Juni 2015 stattfindet.
 
2.   Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Frage lautet (vgl. § 55 Abs. 2 Nr. 2 KWG:

„Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 über die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 916 -“DFB-Akademie – südlich Niederräder Landstraße” – aufgehoben wird und somit die Galopprennbahn erhalten bleibt?
 
3.   Erläuterungen des Magistrats (vgl. § 55 Abs. 2 Nr. 3 KWG):
  a)
Die Antragsteller begründen das Bürgerbegehren wie folgt:
Die Galopprennbahn ist eine sportlich und kulturell historische 150 Jahre alte Einrichtung der Stadt Frankfurt am Main. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.10.2014 beschlossen, für das Gelände der Galopprennbahn einen Bebauungsplan aufzustellen (Nr. 916). Der Bebauungsplan ist notwendig, damit der Deutsche Fußballbund auf ca. 20 ha der insgesamt 38 ha großen Fläche eine Fußballakademie als alleiniger Nutzer errichten kann. Wird der Aufstellungsbeschluss aufgehoben, so kann die Galopprennbahn nebst Infrastruktur erhalten bleiben und weiter genutzt werden.
 
  b)
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung:
Die Fläche des aufgestellten Bebauungsplans wird derzeit als Galopprennbahn genutzt. Unabhängig von der Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 916 werden der Nutzung dieses Gebietes als Pferderennbahn aus wirtschaftlichen Gründen keine Zukunftsaussichten eingeräumt.
 
Um dieses Gebiet einer dauerhaften, finanziell tragfähigen und umweltverträglichen Nutzung als Sportfläche und Naherholungsgebiet zuzuführen, wurde eine Teilfläche dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) angeboten, der ein Areal für seine Fußballakademie in Frankfurt am Main suchte. Die übrigen Flächen sollen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Ein Teil des Ar eals soll als öffentliche Grünfläche angelegt und das übrige Gebiet als Bannwald planungsrechtlich gesichert werden.
 
Mit der geplanten Ansiedlung der Fußballakademie des DFB einschließlich der entsprechenden Trainingsflächen wird die sportliche Nutzung des Geländes auch in Zukunft gesichert. Die Akademie soll Kompetenzzentrum für den gesamten deutschen Fußball, Amateure wie Profis, werden. Die Fußballakademie soll den Breitensport fördern und dazu beitragen, dass Deutschland im Fußball an der
Weltspitze bleibt. Des Weiteren soll sie den Sitz des DFB langfristig an den Standort Frankfurt binden und die Bedeutung Frankfurts als Sportstadt stärken.
 
Der nicht für die Belange der DFB-Akademie benötigte Flächenanteil des Geländes soll rückgebaut und den Bürgerinnen und Bürgern als Sport-, Freizeit- und Naherholungsgebiet zur Verfügung gestellt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 wurde die Grundlage für diese Planung geschaffen.
     
    Frankfurt am Main, 26. Februar 2015

 

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